Aktuelle Informationen über die Schließung von Geschäften und Einrichtungen im Kreis Pinneberg
Schenefeld
Aktuelle Informationen, welche Geschäfte und Einrichtungen im Kreis Pinneberg geöffnet sein dürfen bzw. bis mindestens zum 30.04.2020 geschlossen bleiben, finden Sie in der aktuellen Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg und der Ersatzverkündung der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein vom 18.04.2020.
Bild zur Meldung: Rathaus
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