Aktuelle Informationen über die Schließung von Geschäften und Einrichtungen im Kreis Pinneberg

Schenefeld

Aktuelle Informationen, welche Geschäfte und Einrichtungen im Kreis Pinneberg geöffnet sein dürfen bzw. bis mindestens zum 30.04.2020 geschlossen bleiben, finden Sie in der aktuellen Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg  und der Ersatzverkündung der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein vom 18.04.2020.

 

Bild zur Meldung: Rathaus