Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der 37. Änderung des F-Planes im Parallelverfahren zum B-plan Nr. 86 „Gemeinbedarf an der Blankeneser Chaussee“

01.04.2022

Mit der 37. Änderung des F-Planes im Parallelverfahren zum B-plan Nr. 86 „Gemeinbedarf an der Blankeneser Chaussee“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neuordnung der Sportflächen und zugehörigen Nebenanlagen und die Entwicklung von Gemeinbedarfsflächen u.a. für Kindertagesstättenbedarfe geschaffen werden.

 

Die Bürgerinnen und Bürger haben nach § 3 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit, sich an der Planung im Wege der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zu beteiligen und ihre Stellungnahmen abzugeben.

 

Die Planunterlagen sind ab sofort im Foyer der Rathauses Schenefeld, Holstenplatz 3-5, 22869 Schenefeld (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr und Donnerstag 14 bis 18 Uhr) sowie hier einsehbar. Die an der Planung interessierten Bürgerinnen und Bürger können außerdem ihre schriftliche Stellungnahme zu der dargelegten Planung bis zum 29.04.2022 bei der Stadt Schenefeld einreichen.
 

 

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