Grundsteuerreform ab 2025

16.03.2022

Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Bis dahin gelten die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge weiter.
 

Abgabe der Erklärung startet ab Juli 2022
 

Bundesweit muss nun der gesamte Grundbesitz durch die Finanzämter neu bewertet und die neuen Grundsteuermessbeträge müssen festgesetzt werden. Auch in Schleswig-Holstein haben bereits die Vorbereitungen für die Reform begonnen. Vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 müssen alle Eigentümer eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben.
 

Mehr Informationen finden Sie in der Broschüre (Flyer) des Finanzministeriums Schleswig-Holstein unter dem folgenden Link: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VI/Service/Broschueren
 

 

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