Pressemitteilung über die Einführung der Niederschlagswassergebühr zum 01.01.2022

29.12.2021

 

Schenefeld, 29.12.2021


Betreff: Einführung der Niederschlagswassergebühr zum 01.01.2022

 

Sehr geehrte Schenefelder Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer,

Die Ratsversammlung hat am 09.12.2021 die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Schenefeld beschlossen.


Die Stadt Schenefeld führt zum 01.01.2022 die Niederschlagswassergebühr ein. Nachdem die Vorarbeiten inzwischen abgeschlossen sind, sollen die Gebührenbescheide für die Niederschlagswassergebühr ab Januar 2022 den Grundstückseigentümern beziehungsweise den Gebäudeverwaltern zugestellt werden.

 

Aufgrund des erwarteten Informationsbedarfs durch die Neuerfassung werden die Bescheide zeitversetzt verschickt, um allen Bürgern zeitnah einen Beratungstermin anbieten zu können.


Die Niederschlagswassergebühr wird ab Januar 2022 von der Stadt Schenefeld erhoben, sie beträgt 0,25 Euro pro Quadratmeter versiegelte Fläche.

 

Die Gebühren werden per Dauerbescheid von der Stadt Schenefeld festgesetzt und der Gesamtbetrag jährlich zum 01.07., auf Antrag in vier jährlichen Teilbeträgen zu den Terminen 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres fällig.

 

Lediglich bei einer Änderung der Versiegelungsflächen, der Änderung des Niederschlagswassergebührensatzes oder bei einer Änderung der Eigentumsverhältnisse werden zukünftig neue Gebührenbescheide an die betroffenen Grundstückseigentümer verschickt. Für diejenigen, die eine Bezahlung der Gebühr mittels Bankabbuchung wünschen, ist dem Bescheid ein Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats beigefügt.


Bei Rückfragen zu den Gebührenbescheiden stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Schenefeld gerne zur Verfügung.

 

Auf der Homepage der Stadt Schenefeld sind unter dem Punkt „Rathaus“ bei „Was erledige ich wo - Grundstücksangelegenheiten - Niederschlagswassergebühr“ und unter Ortsrecht (Ziffer 605 - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung) weitere Informationen zu finden.

 

Am einfachsten finden Sie die Unterlagen, wenn Sie im Suchfeld „Niederschlagswasser“ eingeben.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Christiane Küchenhof

Bürgermeisterin