Hinweis der Stadt Schenefeld zum Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern und -raketen zum Schutz der Reetdachhäuser

Schenefeld

Liebe Schenefelderinnen, liebe Schenefelder,

 

 

das Jahr 2019 neigt sich dem Ende zu und der Jahreswechsel steht kurz bevor.

 

Für den Jahreswechsel habe ich ein besonderes Anliegen, da es in der Vergangenheit leider des Öfteren vorgekommen ist, dass Feuerwerkskörper und -raketen in unmittelbarer Nähe zu Reetdachhäusern abgebrannt wurden.

 

Reetdachhäuser sind aufgrund ihrer Dacheindeckung als besonders brandgefährdet anzusehen. Um Brandgefahren durch das Abbrennen von Feuerwerksraketen vorzubeugen, dürfen diese in einem Umkreis von 200 m zu reetgedeckten Häusern nicht entzündet werden. Andere Feuerwerkskörper dürfen nur in einem Abstand von mindestens 50 m abgebrannt werden. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden. Im Übrigen verweise ich auf die Bekanntmachung der Stadt Schenefeld zur Anordnung für ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern vom 18. Dezember 2019, einsehbar auf der Internetseite der Stadt Schenefeld www.stadt-schenefeld.de.

 

Ich bitte Sie daher eindringlich, im Interesse der Hauseigentümerinnen / Hauseigentümer und zum Erhalt der Schenefelder Reetdachhäuser, keine Feuerwerkskörper und -raketen in der Nähe von Reetdachhäusern zu entzünden.

 

Bitte helfen Sie mit, die Reetdachhäuser unserer Stadt zu schützen und zu erhalten!

 

Bei Fragen steht Ihnen Frau Schletter vom Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Soziales unter der Telefonnummer 040-830 37 134 gerne zur Verfügung.

 

Ich wünsche Ihnen allen eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

 

Schenefeld, im Dezember 2019

 

 

 

 

Christiane Küchenhof

Bürgermeisterin

 

Bild zur Meldung: Rathaus