Presseerklärung zur Niederschlagswasserbeseitigung

Schenefeld

Sehr geehrte Schenefelder Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer,

 

mit Schreiben vom 18.07.2019 wurden Sie darüber informiert, dass die Stadt Schenefeld beabsichtigt eine Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung einzuführen. Hierzu möchte ich Ihnen noch folgende Informationen geben:

 

In der Sitzung vom 08.03.2018 wurde von der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld beschlossen, eine Niederschlagswassergebühr einzuführen. Die Gebührenhöhe richtet sich nach den versiegelten, d.h. in der Regel die bebauten oder befestigten, Flächen auf dem Grundstück. Auf die Menge des Niederschlagwassers kommt es hierbei nicht an.

 

Im Gegensatz zu einer Steuer richtet sich die Gebühr nach dem tatsächlichen Aufwand, den die Stadt hat, um die Abwasseranlage in Betrieb zu halten. Zu der Gebührenhöhe für den jeweiligen Grundstückseigentümer kann derzeit noch nichts gesagt werden, da die Gesamtkosten durch die gesamten versiegelten Flächen, die die Anlage auch nutzen, geteilt werden, um so einen Preis pro qm zu ermitteln. Daher ist in diesem Stadium der Erfassung auch noch keine Gebührenhöhe festgesetzt. Gemäß einer Kostenermittlung fallen ca. 290.000 € im Jahr für die Unterhaltung und den Betrieb der Niederschlagswasserbeseitigung an. Hiervon sind 50% für die öffentlichen Flächen wie Straßen, Wege und öffentliche Plätze von der Stadt zu tragen, so dass noch 145.000 € im Jahr von den übrigen Nutzern zu tragen sind. Selbstverständlich muss auch die Stadt für ihre Grundstücke, die nicht dem öffentlichen Zweck dienen, einen entsprechenden Gebührenanteil tragen.

 

Sollten Sie Mitglied in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sein, kann in der Regel der Verwalter die Angaben für alle Mitglieder der WEG die Auskunft erteilen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Verwalter. Sollte die Frist von 5 Wochen nicht ausreichen, kann natürlich auch eine angemessene Fristverlängerung beantragt werden.

 

Sobald die Erfassung und eine aktuelle Gebührenkalkulation vorliegt, wird eine entsprechende Änderung und Veröffentlichung der Satzung erfolgen.

 

Auf der Homepage der Stadt Schenefeld sind unter dem Punkt „Rathaus“ bei „Was erledige ich wo - Grundstücksangelegenheiten - Niederschlagswassergebühr“ und unter Ortsrecht (Ziffer 605 - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung) weitere Informationen zu finden. Am einfachsten finden Sie die Unterlagen, wenn Sie im Suchfeld „Niederschlagswasser“ eingeben.